Langschiff entladen - mit Wikingern zu einer Siedlung

Stelle Regelfragen und hilf anderen Spielern dabei, die ersten Hürden zu meistern.
Antworten
Dietrich
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mai 2018, 12:31
Langschiff entladen - mit Wikingern zu einer Siedlung

Beitrag von Dietrich »

Moin, moin, Freunde der Wikinger, aus dem hohen Norden, dem Wikingerland Angeln!

1. Frage: Die 2. Aktion 'Langschiff entladen' sieht vor, dass Wikinger und Vieh in beliebiger Anzahl entladen werden dürfen. Dort steht auch, wie das Vieh abgeliefert wird.
Es steht aber nicht, ob eine Siedlung sofort geplündert werden kann, wenn Wikinger bei günstiger Anzahl (2 bzw. 3) auf ihrer Insel (in demselben Hexfeld) anlanden. Denn 'Siedlung plündern' wird als Zusatzaktion erst unter der 4. Aktion 'Wikinger bewegen' erwähnt. Ich frage nur deshalb, da man zum Entladen (2. Aktion) und Wikinger bewegen (4. Aktion) 2 seiner Aktionen verbraucht, dagegen beim sofortigen Plündern einer Siedlung durch Entladen nur 1 seiner Aktionen ...
Einerseits steht unter dem Beispiel zur 4. Aktion, dass der Spieler die entsprechende Anzahl der Wikinger auf die Siedlung bewegt als Ergänzung zur 4. Aktion 'Wikinger bewegen', also nicht bei der 2. Aktion 'Langschiff entladen', andererseits steht dort in Klammern: '(dies kostet keine separate Aktion)'. Mit anderen Worten: Braucht man zur ergänzenden Aktion '+ Siedlung plündern' (a) immer die Aktion 'Wikinger bewegen' oder (b) reicht die Aktion 'Langschiff entladen'? (Ich tendiere zum ersten Teil (a) der alternativen Fragestellung.)

2. Frage: Dürfen (a) auch alle 3 möglichen Wikinger aussteigen, z. B. (als Ergänzung zur 1. Frage) um dadurch eine Siedlung plündern zu können - das Boot kann dann nicht mehr fahren, sondern muss erst wieder 'bemannt' werden - oder (b) muss immer mindestens ein Wikinger an Bord bleiben? (Ich tendiere zum ersten Teil (a) der alternativen Fragestellung.)
Benutzeravatar
Carsten
Beiträge: 478
Registriert: 1. Oktober 2014, 16:09
Kontaktdaten:
Re: Langschiff entladen - mit Wikingern zu einer Siedlung

Beitrag von Carsten »

Hallo Dietrich,

Sobald ausreichend Wikinger "vor Ort" sind, wird die Siedlung automatisch geplündert.
Also auch, wenn Du das Langschiff direkt an der Siedlung entlädst (was ausdrücklich erlaubt ist).

Gruß
Carsten
Besucht unseren Messestand auf der SPIEL ESSSEN:
Halle 3 Stand X-130 (gleiche Stelle wie immer)
Dietrich
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mai 2018, 12:31
Re: Langschiff entladen - mit Wikingern zu einer Siedlung

Beitrag von Dietrich »

Danke Carsten,
dann irritiert mich aber, dass die plus-Aktion 'Siedlung plündern' nur bei der Aktion 'Wikinger bewegen' steht und nicht bei 'Langschiff entladen' - immerhin braucht man damit einen Aktionsschritt mehr.
Unterstützt wird diese Auffassung durch die Formulierung, dass die benötigten Wikinger auf die Siedlung bewegt werden müssen.
Zudem ist es fraglich, ob ein Entladen von beliebig vieler Wikinger/Tiere einer Wikinger-Bewegung spieltechnisch gleichzusetzen ist, denn es können sich ja gleichzeitig höchstens 2 Wikinger zur Siedlung für eine Plünderung bewegen, während es bei einemEntladen drei sein können.
Und es ist eben ausschlaggebend, ob man den Regelsatz der Aktion 'Wikinger-Bewegung' "Eine Siedlung ist geplündert, sobald genügend Wikinger desselben Spielers anwesend sind (dies kostet keine separate Aktion)." einfach aus der Wikinger-Bewegungsregel (grün --> grün) herauslösen und auf die Langschiff-Entlade-Regel (blau --> grün) übertragen darf! Das dachte ich zuerst auch! Aber dann hätte die Plünderungsregel als zusätzliche allgemeine Regel formuliert sein müssen. So gilt nach dem Regelwerk (blau) --> (blau): zusätzlich Feindschiff versenken und (grün) --> (grün): zusätzlich Siedlung plündern. Beide Regeln wären damit gleichwertig.

Übrigens gibt es das gleiche Problem bei der Versenkung des Feindschiffs: Ein Spieler zieht sein Wikingerschiff mit nur einem Wikinger auf ein Feld, auf dem ein Feindschiff-Marker liegt. Dann zieht er über Land eine Wikinger-Figur auf das Wikingerschiff durch die 'Langschiff-beladen'-Aktion, so dass sich nun 2 Wikinger auf dem Wikingerschiff befinden. Eigentlich müsste nun ohne eine zusätzliche Aktion das Feindschiff versenkt werden. Das widerspricht aber der Regel für die Aktion 'Langschiff bewegen', dass ein Feindschiff versenkt wird, wenn das Wikingerschiff sich in das Feld mit dem Feindschiff bewegt. (Nur nebenbei erwähnt steht in der Regel 2 Mal Feinschiff statt Feindschiff, Seite 7 ...)

Mir erscheint es sinnvoll und schlüssig, dass diese Zusatzaktionen nur bei Ausführung (Aktionsschritte) der entsprechenden Aktionen und nicht der Be- und Entlade-Aktionen durchgeführt werden können, eben genauso wie es im Regeltext steht.

Ein Statement von Shem Phillips wäre schön ...

Mit spielerischem Gruß
Dietrich
Dietrich
Beiträge: 3
Registriert: 31. Mai 2018, 12:31
Re: Langschiff entladen - mit Wikingern zu einer Siedlung

Beitrag von Dietrich »

Moin, ich habe bei BGG nachgesehen, da hat Shem Phillips die Frage so beantwortet, dass auch Beim Ent- und Beladen die Zusatzaktionen ausgeführt werden können; aber er schrieb auch, dass er in der Regeltexterstellung das wohl übersehen habe (overlooked).
Gruß, Dietrich

Antworten

Zurück zu „Regelfragen“