Langschiff entladen - mit Wikingern zu einer Siedlung
Verfasst: 31. Mai 2018, 13:23
Moin, moin, Freunde der Wikinger, aus dem hohen Norden, dem Wikingerland Angeln!
1. Frage: Die 2. Aktion 'Langschiff entladen' sieht vor, dass Wikinger und Vieh in beliebiger Anzahl entladen werden dürfen. Dort steht auch, wie das Vieh abgeliefert wird.
Es steht aber nicht, ob eine Siedlung sofort geplündert werden kann, wenn Wikinger bei günstiger Anzahl (2 bzw. 3) auf ihrer Insel (in demselben Hexfeld) anlanden. Denn 'Siedlung plündern' wird als Zusatzaktion erst unter der 4. Aktion 'Wikinger bewegen' erwähnt. Ich frage nur deshalb, da man zum Entladen (2. Aktion) und Wikinger bewegen (4. Aktion) 2 seiner Aktionen verbraucht, dagegen beim sofortigen Plündern einer Siedlung durch Entladen nur 1 seiner Aktionen ...
Einerseits steht unter dem Beispiel zur 4. Aktion, dass der Spieler die entsprechende Anzahl der Wikinger auf die Siedlung bewegt als Ergänzung zur 4. Aktion 'Wikinger bewegen', also nicht bei der 2. Aktion 'Langschiff entladen', andererseits steht dort in Klammern: '(dies kostet keine separate Aktion)'. Mit anderen Worten: Braucht man zur ergänzenden Aktion '+ Siedlung plündern' (a) immer die Aktion 'Wikinger bewegen' oder (b) reicht die Aktion 'Langschiff entladen'? (Ich tendiere zum ersten Teil (a) der alternativen Fragestellung.)
2. Frage: Dürfen (a) auch alle 3 möglichen Wikinger aussteigen, z. B. (als Ergänzung zur 1. Frage) um dadurch eine Siedlung plündern zu können - das Boot kann dann nicht mehr fahren, sondern muss erst wieder 'bemannt' werden - oder (b) muss immer mindestens ein Wikinger an Bord bleiben? (Ich tendiere zum ersten Teil (a) der alternativen Fragestellung.)
1. Frage: Die 2. Aktion 'Langschiff entladen' sieht vor, dass Wikinger und Vieh in beliebiger Anzahl entladen werden dürfen. Dort steht auch, wie das Vieh abgeliefert wird.
Es steht aber nicht, ob eine Siedlung sofort geplündert werden kann, wenn Wikinger bei günstiger Anzahl (2 bzw. 3) auf ihrer Insel (in demselben Hexfeld) anlanden. Denn 'Siedlung plündern' wird als Zusatzaktion erst unter der 4. Aktion 'Wikinger bewegen' erwähnt. Ich frage nur deshalb, da man zum Entladen (2. Aktion) und Wikinger bewegen (4. Aktion) 2 seiner Aktionen verbraucht, dagegen beim sofortigen Plündern einer Siedlung durch Entladen nur 1 seiner Aktionen ...
Einerseits steht unter dem Beispiel zur 4. Aktion, dass der Spieler die entsprechende Anzahl der Wikinger auf die Siedlung bewegt als Ergänzung zur 4. Aktion 'Wikinger bewegen', also nicht bei der 2. Aktion 'Langschiff entladen', andererseits steht dort in Klammern: '(dies kostet keine separate Aktion)'. Mit anderen Worten: Braucht man zur ergänzenden Aktion '+ Siedlung plündern' (a) immer die Aktion 'Wikinger bewegen' oder (b) reicht die Aktion 'Langschiff entladen'? (Ich tendiere zum ersten Teil (a) der alternativen Fragestellung.)
2. Frage: Dürfen (a) auch alle 3 möglichen Wikinger aussteigen, z. B. (als Ergänzung zur 1. Frage) um dadurch eine Siedlung plündern zu können - das Boot kann dann nicht mehr fahren, sondern muss erst wieder 'bemannt' werden - oder (b) muss immer mindestens ein Wikinger an Bord bleiben? (Ich tendiere zum ersten Teil (a) der alternativen Fragestellung.)